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Abmahnwelle wegen DSGVO-widriger Einbindung von Google Fonts

06.09.2022 / Frank Dreher

Für Ihre Schrift wurden Sie wahrscheinlich das letzte Mal in der Schule ermahnt. Ob Ihr Google Fonts Schrift auf Ihrer Website schön ist oder nicht, spielt aktuelle keine Rolle: Die Art der Einbindung allerdings schon. Immer mehr Website-Betreiber erhalten Post von Abmahnanwälten und findigen Privatpersonen, da die Einbindung von Google Fonts nicht den geltenden DSGVO-Vorschriften entspricht. Sie fordern Schadensersatzzahlungen.

 

Die dynamische Einbindung von Google Fonts ist das Problem

Webdesigner können Schriftarten des Schriftdienstes Google Fonts auf zweierlei Weisen einbinden: Lokal oder dynamisch. Bei der lokalen Einbindung sind Sie aus dem Schneider. Die dynamische sorgt aufgrund der damit zwangsläufig verbundenen Kommunikation mit Datenservern von Google für den Datenschutzrechtsverstoß.

 

Ruft ein Websitebesucher die Homepage auf, wird ohne seine Zustimmung im Hintergrund die Schrift von den in den USA befindlichen Google Servern geladen. Das hat die Übermittlung nutzerspezifischer Daten, z. B. die IP-Adresse, zur Folge. Was Google mit diesen Daten macht? Keiner weiß es. Und das ist eine klare Verletzung auf die informationelle Selbstbestimmung, wie das Landgericht München I Anfang 2022 entschieden hat. (LG München I, Az. 3 O 17493/20).

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im Recht Deutschlands das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. (Quelle)

Auf dieses Urteil beziehen sich die Abmahner und erheben Schadensersatzansprüche.

 

Google Fonts rechtssicher verwenden

Gehören Sie zum Kreis der Abmahngefährdeten?
Die gute Nachricht: Sie können auch weiterhin Google Fonts verwenden um die korrekte Darstellung Ihrer Wunsch-Schriftarten auf Ihrer Website sicherzustellen. Der rechtssichere Weg führt über die lokale Einbindung. Sprechen Sie Ihren Webdesigner auf die Thematik an.

Mit unserem Einfach-DSGVO webscan ist es möglich Ihre Website auf diese und auf andere Fehler zu prüfen, mehr Infos unter: https://einfach-dsgvo.de/check

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